Wenn Sie künstlich über den Mund oder den Kehlkopf beatmet werden oder wenn Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustandes einen sehr hohen Bedarf an medizinischen Hilfeleistungen haben. Das bedeutet, dass rund um die Uhr eine geeignete Pflegekraft anwesend sein muss, um Sie in lebensbedrohlichen Situationen zu versorgen.
Weitere Details
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt prüft diese Bedingungen und stellt Ihnen dann eine Verordnung aus.
Sie können selbst wählen, wo Sie versorgt werden möchten. Wichtig ist nur, dass dieser Ort für die Versorgung geeignet ist. Dies kann zum Beispiel an folgenden Orten sein:
- In Ihrem eigenen Zuhause
- In speziellen Wohngemeinschaften
- Im Pflegeheim
- In Werkstätten für behinderte Menschen.