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Kontakt

Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen dafür sorgen, dass Intensivpflege-Bedürftige noch besser in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden. Gut zu wissen: Ihr Pflegedienst versorgt Sie wie gewohnt weiter. Allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten, damit die außerklinische Intensivpflege auch weiterhin reibungslos läuft.

Weitere Details

Verordnung nur über besonders qualifizierte Ärztinnen und Ärzte

Sie erhalten die Verordnung (Muster 62B) für außerklinische Intensivpflege künftig nur noch von Ärztinnen und Ärzten, die auf Ihre Erkrankung spezialisiert sind. 

Werden Sie über Mund oder Kehlkopf beatmet, stellen Ihnen folgende Ärztinnen und Ärzte die Verordnung aus:

  • Fachärztinnen und Fachärzte
    • für Innere Medizin und Pneumologie
    • für Neurologie
    • für Kinder- und Jugendmedizin
    • für Anästhesiologie
    • mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin
    • mit Genehmigung zur Potenzialerhebung
  • Hausärztinnen und Hausärzte können Verordnungen nur ausstellen, wenn sie entsprechende Fachkenntnisse und eine entsprechende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben.

So finden Sie geeignete Ärztinnen und Ärzte

Am besten fragen Sie bei Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt nach, ob er oder sie Ihnen künftig die Verordnungen ausstellen darf. 

Geeignete Ärztinnen oder Ärzte finden Sie im Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Wählen Sie bei "Besondere Leistungen" einfach den Punkt "Außerklinische Intensivpflege: Verordnung" aus.

Oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir unterstützen Sie gern: Tel. 040 - 460 66 16 200 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.

Verordnung für 6 Monate mit Behandlungsplan bei uns einreichen

Für die Verordnungen verwendet die ärztliche Praxis künftig ein neues Formular. Spätestens ab dem 31. Oktober 2023 können wir nur noch Verordnungen auf diesem neuen Vordruck annehmen. Am besten kümmern Sie sich um eine Verordnung nach dem neuen Verfahren, sobald Ihr aktuelles Rezept ausläuft. 

Nach Ablauf von 6 Monaten brauchen wir regelmäßig eine neue Verordnung von Ihnen. 

Zusätzlich stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zukünftig einen Behandlungsplan aus. Diesen reichen Sie bitte immer zusammen mit der Verordnung bei uns ein: 

Techniker Krankenkasse
20902 Hamburg

(eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich)

Mehr zum Thema:
Ihnen wurde häusliche Intensivpflege verordnet. So geht es weiter.

Der medizinische Dienst besucht Sie 1 Mal im Jahr zu Hause

Um zu beurteilen, ob Sie die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege benötigen, beauftragen wir 1 Mal im Jahr den Medizinischen Dienst. Er wird Sie zukünftig dort besuchen, wo Sie versorgt werden möchten. Die Gutachterin oder der Gutachter meldet sich bei Ihnen, um einen Besuchstermin zu vereinbaren. Nach dem Besuch teilt sie oder er uns das Ergebnis mit und wir informieren Sie. 

Ärztlicher Behandlungs-Check

Wenn Sie beatmet werden müssen,  besucht Sie zukünftig eine besonders qualifizierte Ärztin oder ein Arzt an dem Ort, wo Sie versorgt werden. Dies muss regelmäßig erfolgen. Er oder sie bespricht mit Ihnen, ob beispielsweise zusätzliche Therapien oder pflegerische Maßnahmen sinnvoll sind. Oder ob die Beatmung zeitweise oder vollständig ausgesetzt werden kann, falls Ihr Gesundheitszustand dies zulässt.

Von diesen Ärztinnen und Ärzten bekommen Sie das Formular "Muster 62A". Dieses Formular wird von den Ärztinnen und Ärzten ausgefüllt (auch "Potenzialerhebung" genannt). Es ist sehr wichtig, dass Sie sowohl die Verordnung als auch das Muster 62A bei uns einreichen. Nur so können wir über Ihren Antrag entscheiden.

Sie suchen noch eine geeignete Ärztin oder einen geeigneten Arzt? Wenn Sie noch keine Ärztin oder keinen Arzt haben, finden Sie eine bzw. einen im Gesundheitsportal des Bundesministeriums für Gesundheit. Wählen Sie bei "Besondere Leistungen" einfach den Punkt "Außerklinische Intensivpflege: Potenzialerhebung" oder "Außerklinische Intensivpflege Potenzialerhebung: Dekanülierung" aus. 

Brauchen Sie bei der Suche nach einer Ärztin oder einem Arzt Hilfe? Dann melden Sie sich bei uns - wir unterstützen Sie gern: Tel. 040 - 460 66 16 200 montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr.