Ob und wie viel der Kosten die TK für ein Arznei- oder Verbandmittel übernimmt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Meistens fällt für Sie eine Zuzahlung an.
Weitere Details
Die Kostenübernahme hängt unter anderem davon ab, ob
- das Medikament oder Verbandmittel rezeptpflichtig oder rezeptfrei ist und
- es für das Medikament oder das Verbandmittel einen Festbetrag gibt.
Rezeptpflichtige Medikamente
Wenn Ihr Arzneimittel rezeptpflichtig ist und Sie dafür von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ein Kassenrezept (E-Rezept oder in Ausnahmen ein Papierrezept) bekommen haben, beteiligen wir uns an den Kosten. Meistens müssen Sie dabei eine Zuzahlung leisten.
Gibt es keinen Festbetrag für das Präparat, tragen wir die Kosten in voller Höhe. Gibt es einen Festbetrag, bezahlen wir die Kosten bis zu dieser Höhe - in beiden Fällen abzüglich Ihrer jeweiligen Zuzahlung. Je nachdem, wie groß die Differenz zwischen Festbetrag und Verkaufspreis ist, fallen für Sie diese Mehrkosten zusätzlich zu Ihrer jeweiligen Zuzahlung an.
Rezeptfreie Medikamente
Ist Ihr Medikament rezeptfrei, darf die TK keine Kosten übernehmen. Wichtigste Ausnahme: Für Kinder unter zwölf Jahren und Jugendliche unter achtzehn Jahren mit Entwicklungsstörungen übernimmt die TK die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel, wenn sie als Kassenrezept (rosa Papierrezept oder ab 01.01.2024 auch als E-Rezept) verordnet wurden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier:
Mein Medikament ist nicht verschreibungspflichtig. Wann bezahlt die TK trotzdem die Kosten?