Für Medikamente, die unter Patentschutz stehen und eine neuartige Wirkungsweise haben oder die nachweislich besser als andere Medikamente wirken, wird kein Festbetrag festgelegt. Außerdem können Reserve-Antibiotika von den Festbeträgen ausgenommen werden.
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Bei fast allen Festbetrags-Arzneimitteln übernehmen wir bis auf die Zuzahlung die Kosten in voller Höhe.
Es gibt sogar eine Reihe von Festbetrags-Arzneimitteln, für die keine Zuzahlung zu leisten ist.