In vielen Fällen brauchen Sie gar keine Zuzahlung zu leisten. Einige dieser Fälle sind im Folgenden aufgelistet.
Weitere Details
Zum Beispiel in folgenden Fällen müssen Sie für Medikamente nichts zuzahlen:
- Wenn das Rezept für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt ist.
- Wenn es sich um Blut- und Harnteststreifen handelt.
- Für Arznei- und Verbandmittel bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung, wenn dies auf dem Kassenrezept vermerkt ist.
- Wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind.