You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

In vielen Fällen brauchen Sie gar keine Zuzahlung zu leisten. Einige dieser Fälle sind im Folgenden aufgelistet.

Weitere Details

Zum Beispiel in folgenden Fällen müssen Sie für Medikamente nichts zuzahlen:

  • Wenn das Rezept für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ausgestellt ist.
  • Wenn es sich um Blut- und Harnteststreifen handelt.
  • Für Arznei- und Verbandmittel bei Beschwerden in der Schwangerschaft oder im Zusammenhang mit einer Entbindung, wenn dies auf dem Kassenrezept vermerkt ist.
  • Wenn Sie von den Zuzahlungen befreit sind.