You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen legt fest, für welche Wirkstoffe und ihre Kombinationen Festbeträge möglich sind. Er dokumentiert das in der Arzneimittel-Richtlinie. Der Spitzenverband der Krankenkassen ermittelt anschließend die Höhe der Festbeträge.