Damit gewährleistet ist, dass Sie in der Apotheke ein Arzneimittel in der gleichen medizinischen Qualität wie das von der Praxis verordnete Arzneimittel erhalten, darf der Apotheker oder die Apothekerin die Aut-idem-Regelung nur in bestimmten Fällen anwenden.
Weitere Details
Wenn
- Wirkstoff, Wirkstärke und Packungsgröße des Arzneimittels identisch sind,
- die Darreichungsform gleich oder austauschbar ist, zum Beispiel bei Tabletten und Dragees, und wenn
- das Mittel für eine gleiche Indikation zugelassen wurde.
Als TK-Mitglied erhalten Sie dann oft ein Medikament aus den sogenannten Generika-Rabattverträgen. Denn alle Apotheken müssen - das ist gesetzlich vorgeschrieben - die Medikamente ausgeben, für die die Krankenkasse des Kunden oder der Kundin Rabattverträge geschlossen hat.