In besonderen individuellen Ausnahmefällen darf die Ärztin oder der Arzt ein Medikament auch für nicht zugelassene Indikationen auf einem Kassenrezept verschreiben.
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Die Ärztin oder der Arzt muss dabei aber enge Voraussetzungen beachten. Außerdem muss es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln, und es darf zum Beispiel keine andere Therapie verfügbar sein. Besprechen Sie mit Ihrer ärztlichen Praxis, ob ein solches Medikament in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Bei Bedarf klärt die Ärztin oder der Arzt die Kostenübernahme direkt mit uns. Sie erhalten dann ein Kassenrezept, das Sie in der Apotheke einlösen können. Die Kosten werden direkt mit uns abgerechnet.