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Einige Arzneimittel können nur eingeschränkt oder gar nicht verordnet werden. Dazu zählen rezeptfreie Medikamente und sogenannte Lifestyle-Arzneimittel.

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Lifestyle-Arzneimittel

Dies sind Medikamente, die vorrangig die Lebensqualität erhöhen. Für diese dürfen die Krankenkassen keine Kosten übernehmen. Dazu gehören vor allem:

  • Mittel, die eine erektile Dysfunktion behandeln oder die sexuelle Potenz steigern sollen
  • Mittel zur Raucherentwöhnung
  • Präparate zum Abmagern oder Appetitzügler
  • Kosmetische Präparate, zum Beispiel für stärkeren Haarwuchs

Eingeschränkt verordnungsfähige Arzneimittel

Einige Arzneimittel dürfen nur bei bestimmten Erkrankungen oder besonderen Gruppen von Patientinnen und Patienten von den Krankenkassen bezahlt werden oder nur dann, wenn andere Maßnahmen oder Arzneimittel nicht zielführend sind. Man spricht in diesen Fällen von eingeschränkt verordnungsfähigen Arzneimitteln. Die Ärztin oder der Arzt darf für diese Arzneimittel also nur in bestimmten Ausnahmefällen ein Kassenrezept ausstellen.

Für welche Arzneimittel diese Ausnahme gilt, steht in der sogenannte Arzneimittelrichtlinie.