Ansprüche auf Sozialleistungen verjähren vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie entstanden sind.
Weitere Details
Beispiel:
Rechnungen für das Kalenderjahr 2019 verjähren zum 31. Dezember 2023.
Wenn Sie die Kostenerstattung statt die Behandlung über die Versichertenkarte gewählt haben:
Wohin schicke ich meine Rechnung, wenn ich die Kostenerstattung gewählt habe?