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Der Datenschutz steht an erster Stelle. Sie müssen in jedem Fall darauf vertrauen können, dass Ihre Daten geschützt bleiben. Aus diesem Grund wird in der Telematik-Infrastruktur auf starke Informationssicherheitsmechanismen gesetzt.

Mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) können Sie auch medizinische Daten speichern lassen. Lesen Sie hier, nach welchen Regeln Ihre Daten geschützt werden.

Dass die gespeicherten Daten wirklich Ihre sind, wird durch ein sogenanntes Zertifikat auf dem Chip der Gesundheitskarte nachgewiesen. Das Zertifikat ist eine Art digitaler Ausweis. Damit und mithilfe von anderen Techniken zur Verschlüsselung werden Ihre Daten auf der Karte nach den aktuellen Standards für die Datensicherheit bestmöglich geschützt.

In der Arztpraxis

Geben Sie Ihre Gesundheitskarte in einer Arztpraxis ab, wird sie dort im Kartenlesegerät eingelesen. Das Praxisteam prüft zuvor anhand des Fotos, ob Sie tatsächlich der Inhaber der Karte sind. Wenn nicht, darf die Praxis die Karte nicht einlesen.

Die Praxissoftware erkennt, ob Ihre Karte gültig und funktionsfähig ist, und speichert die oben genannten Informationen über Sie. Die Daten dienen der Abrechnung der ärztlichen Leistung. Die Ärztin oder der Arzt kann damit auch Rezepte oder Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen auf Ihren Namen ausstellen.

Die Ärztin oder der Arzt und sein Praxisteam sind verpflichtet, die Daten nur zum Zweck der medizinischen Leistung und deren Abrechnung zu nutzen. Kein Dritter - etwa der Arbeitgeber oder die Krankenkasse - kann auf die gespeicherten Daten zugreifen.

Schutz der medizinischen Daten

Mit der elektronischen Gesundheitskarte können  - natürlich nur mit Ihrer Zustimmung - medizinische Daten gespeichert werden. Diese Daten sind durch Zertifikate auf der Karte besonders geschützt.

Medizinische Daten  könnten zum Beispiel Notfalldaten sein, etwa Angaben zu Allergien, individuelle Risiken oder Arzneimittel-Unverträglichkeiten sowie ein elektronischer Medikationsplan um Informationen zu Medikamenten und deren Verordnung sowie Therapievorschläge zu dokumentieren. Sind solche Daten gespeichert kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin schneller erkennen, welche Besonderheiten sie im Krankheitsfall bei Ihnen beachten muss.

Alle Gesundheitsdaten werden verschlüsselt gespeichert. außerdem werden die Zugriffe auf Ihre Karte protokolliert. Sie - und nur Sie - können bis zu 50 Zugriffe auf Ihre Karte nachvollziehen.

Damit ein Arzt oder eine Ärztin Informationen aus Ihrer Gesundheitskarte lesen kann, wird jedes Mal Ihr Einverständnis benötigt. Mit Ihrer PIN, die Sie in das Kartenlesegerät des Arztes eingeben, erlauben Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt auf die gespeicherten Informationen zuzugreifen. Auch die Ärztin oder der Arzt muss sich mit seinem Heilberufsausweis authentifizieren. Erst nachdem das erfolgt ist, sind die medizinischen Daten einsehbar.

Eine Ausnahme bildet der gespeicherte Notfalldatensatz. Auf diesen können Ärztinnen und Ärzte auch ohne die Patienten-PIN zugreifen - also allein mit dem Heilberufsausweis. Denn im Notfall kann es sein, dass Sie nicht in der Lage sind, Ihre Pin selbst einzugeben. 

Datenschutz - Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI)

Arzt- , Zahnarztpraxen und auch Krankenhäuser können schnell und vor allem sicher wichtige medizinische Informationen auf dem digitalen Weg verschicken. Grundlage hierfür ist ein vernetztes Gesundheitswesen. Über eine Datenautobahn - die Telematik-Infrastruktur (TI) - werden die technischen Systeme von Praxen, Krankenhäusern, Krankenkassen und Apotheken miteinander verbunden. Die TI ist ein geschlossenes Online-Netz. Nur registrierte Nutzer mit einem elektronischen Ausweis (Heilberufsausweis) haben Zugang zur TI. Die elektronische Gesundheitskarte ist Ihr persönlicher Schlüssel zu diesem Netz. 

Bundesweit sind alle Praxen an die TI angeschlossen.  Für den Anschluss an die TI galt die oberste Priorität der Datensicherheit. Um diese zu gewährleisten mussten die erforderlichen technischen Komponenten - gemäß den Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik - ein aufwendiges Zulassungsverfahren durchlaufen.

Für Sie ändert sich beim nächsten Praxisbesuch nichts. Ihre TK-Gesundheitskarte wird in der Praxis genauso eingelesen wie bisher. Während des Einlesens wird geprüft, ob die Versichertenstammdaten auf der Karte noch aktuell sind. Haben Sie uns zum Beispiel eine Adressänderung mitgeteilt, werden die Daten auf der Karte automatisch geändert. Ihre Gesundheitskarte ist somit immer aktuell. Sie benötigen keine neue Karte. Zudem kann die Karte auch online gesperrt werden, damit Unbefugte eine verloren gegangene Karte nicht benutzt können. Seit dem 1. Januar 2019 ist diese erste Online-Anwendung für alle Praxen verpflichtend. 

Sie möchten mehr zum Datenschutz wissen?

Informieren Sie sich auf den Seiten der führenden Gesellschaft für Telematik-Anwendungen der Gesundheitskarte mbH unter www.gematik.de und des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik unter www.bsi.de zur Sicherheit der elektronischen Gesundheitskarte.