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Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die TK die Kosten für künstliche Befruchtung? Damit wir uns an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen sind:Die TK muss den Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung genehmigen.Das Paar muss verheiratet sein.Es dürfen nur Ei- und Samenzellen der Ehepartner:innen verwendet werden.Beide Beteiligten müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Frauen müssen zum Zeitpunkt der künstlichen Befruchtung jünger als 40 Jahre, Männer jünger als 50 Jahre sein.Zusätzlich muss die Ärztin oder der Arzt gute Chancen sehen, dass die Frau durch die künstliche Befruchtung schwanger wird. Nach drei erfolglosen Versuchen ist die Aussicht auf eine Schwangerschaft nicht mehr wahrscheinlich.Ob die medizinischen Voraussetzungen für eine künstliche Befruchtung vorliegen, beurteilt die Ärztin oder der Arzt.
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