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Kontakt

Wir übernehmen 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung beim TK-versicherten Ehepartner oder der Ehepartnerin. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Der TK-Anteil wird direkt über die Versichertenkarte abgerechnet.

Weitere Details

TK-Zusatzleistung: Weiterer Zuschuss zum Eigenanteil

Für vollständig durchgeführte Behandlungsversuche bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro.

Ist ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin bei uns versichert, können wir nur die tatsächlich entstandenen Kosten dieser Person berücksichtigen. Schicken Sie uns dafür bitte Ihre Rechnung.

1. Vor der Behandlung: Behandlungsplan zur Genehmigung einreichen

Bitte senden Sie den Behandlungsplan im Original vor Beginn der Behandlung per Post an uns: 

Techniker Krankenkasse
20905 Hamburg

2. Nach der Behandlung: Weiteren Zuschuss erhalten

Für den Zuschuss schicken Sie uns bitte die Rechnung Ihres Eigenanteils zusammen mit Ihrer Bankverbindung. Über die TK-App oder "Meine TK", Stichwort "Künstliche Befruchtung", können Sie den Beleg hochladen: 

Jetzt Rechnung online einreichen

Oder Sie schicken die Kontodaten und die Rechnung per Post an die oben genannte Adresse.

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Voraussetzungen für die Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung