Wird diagnostiziert, dass eine Behandlung notwendig ist, so erstellt die Frühfördereinrichtung einen Förder- und Behandlungsplan, der vor Behandlungsbeginn genehmigt werden muss. Den Antrag stellt die Frühfördereinrichtung.
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Werden heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen im Rahmen der Frühförderung kombiniert, sprechen Fachleute von einer "Komplexleistung". Die Sozialhilfeträger oder Jugendämter und die TK übernehmen die Kosten für eine notwendige Komplexleistung gemeinsam.