Ja, in anerkannten Kurorten verschiedener europäischer Länder zahlt die TK einen Zuschuss zu einer ambulanten Vorsorgekur. Dabei ist allerdings einiges zu beachten.
Weitere Details
Wenn Sie sich für eine sogenannte TK-Europakur bei einem unserer Kooperationspartner entscheiden, profitieren Sie von geprüfter Qualität, und die Kosten werden direkt über die TK abgerechnet.
Erfahren Sie mehr:
- In welchen Ländern kann ich eine TK-Europakur machen?
- Welche Leistungen übernehmen Sie bei einer TK-Europakur?
Bei anderen Anbietern ist eine Kostenerstattung nur möglich, wenn auch die Einwohner im jeweiligen europäischen Ausland, diese Kur als Kassenleistung erhalten würden. Die Kosten müssen Sie zunächst selbst auslegen und sich anschließend erstatten lassen.
Sie können eine Kur in Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn machen.
Bitte wenden Sie sich vor Antragstellung an unser Fachzentrum Vorsorge und Reha. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 040 - 460 66 18 500, um zu klären, ob Sie eine Kostenerstattung erhalten können. Wir stehen Ihnen gern montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verfügung.
Immer erst zum Arzt
Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine ambulante Vorsorgekur im Ausland für medizinisch notwendig hält und alle Maßnahmen am Wohnort ausgeschöpft sind, stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin einen Antrag bei uns.
Den Antrag erhalten Sie unter 040 - 460 66 18 500, (montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr).
Bitte füllen Sie den Antrag mit Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin aus.