Sie haben grundsätzlich die freie Wahl. Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn, ob der Arzt oder die Ärztin eine Überweisung zur Abrechnung braucht. Ob eine Überweisung notwendig ist, entscheidet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin. Einige Ärztinnen und Ärzte, wie zum Beispiel Radiolog:innen, dürfen Sie ausschließlich mit einer Überweisung aufsuchen.
Weitere Details
Beginnt der auf Überweisung genannte Arzt oder die Ärztin die Behandlung erst im folgenden Quartal, kann die Überweisung weiter verwendet werden. Das gilt auch dann, wenn eine Behandlung nicht innerhalb eines Quartals abgeschlossen wird. Es muss dann nicht erneut ein Überweisungsschein ausgestellt werden.
Wichtig: Zum Zeitpunkt der Behandlung müssen Sie eine gültige elektronische Gesundheitskarte mitbringen.