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Wir bezahlen die Brillengläser unabhängig von der Dioptrien-Anzahl. Wie bei Erwachsenen gibt es Festbeträge, die wir übernehmen. Wichtig: Die Brillengläser müssen vom Augenarzt oder der Augenärztin verordnet werden. Das Brillengestell zahlen Sie selbst. 

Weitere Details

Für die Kostenübernahme

  1. Gehen Sie zum Arzt oder zur Ärztin und lassen sich eine augenärztliche Verordnung ausstellen. 
  2. Mit der Verordnung gehen Sie zum Augenoptiker oder zur Optikerin. Dieser wird den Anteil, den wir übernehmen, direkt mit uns abrechnen. 
  3. Sie erhalten eine Rechnung über den Restbetrag für die Brillengläser und das Brillengestell.

Details zu den Festbeträgen finden Sie hier: Festbeträge bei Brillen und Kontaktlinsen für Kinder

Kinder unter 14 Jahren

  • Ist die alte Brille beschädigt oder verloren, können Sie direkt zum Optiker oder zur Optikerin gehen und eine neue kaufen. Der Optiker oder die Optikerin rechnet die Gläser wieder mit uns ab. Wichtig: Das gilt nur innerhalb der ersten drei Monate nach der ersten Verordnung.
  • Sie benötigen ebenfalls eine neue Verordnung, wenn sich die Dioptrien-Zahl geändert hat.

Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren

  • Ist nach der ersten Verordnung eine neue Brille mit anderer Dioptrien-Zahl nötig, können Sie direkt zum Optiker oder zur Optikerin gehen. Dieser rechnet die Brillengläser mit uns ab. Gehen Sie aber trotzdem regelmäßig zum Augenarzt oder zur Ärztin und lassen die Sehkraft kontrollieren. 

Sportbrille

Bis zur Vollendung der allgemeinen Schulpflicht - in der Regel mit Beendigung der 10. Klasse - übernehmen wir zusätzlich die Kosten für eine Brille mit Kunststoffgläsern. Das Brillengestell zahlen Sie selbst.