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Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Auch als Rentnerin oder Rentner müssen Sie Beiträge zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Ihre Beiträge hängen von Ihrem Einkommen ab und davon, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind. Die Details dazu erfahren Sie hier.
Häufige Fragen
Woraus muss ich als Rentnerin oder Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?
Sie zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus der Rente der Deutschen Rentenversicherung. Außerdem zahlen Sie Beiträge aus folgenden weiteren Einnahmen.Vollständige Antwort
Warum muss ich von sehr niedrigen Einnahmen aus selbstständiger Arbeit oder einer ausländischen Rente noch Beiträge zur Krankenversicherung zahlen?
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Einkommen neben der Rente abzufragen und Beiträge daraus zu erheben. Für alle Versicherten gelten dieselben Beitragssätze. Vollständige Antwort
Wie hoch sind meine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?
Der Beitragssatz liegt generell bei 14,6 Prozent plus TK-Zusatzbeitrag von 2,45 Prozent für die Krankenversicherung. In die Pflegeversicherung zahlen Sie 3,6 Prozent bzw. 4,2 Prozent, wenn Sie keine Kinder haben. Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich der Pflege-Beitrag noch weiter reduzieren.Vollständige Antwort
Welchen Freibetrag gibt es bei Betriebsrenten für Pflichtversicherte?
Für Pflichtversicherte, die eine Rente aus der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrente) bekommen, gibt es einen monatlichen Freibetrag von 187,25 EUR (Stand: 2025).Vollständige Antwort
Wie zahle ich meine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung?
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zieht von Ihrer Rente die Pflege- und Krankenkassen-Beiträge ab und überweist sie zusammen mit dem DRV-Anteil. Das gleiche macht die Zahlstelle für Betriebsrenten mit den Beiträgen für Ihre Betriebsrente. Darum müssen Sie sich also nicht kümmern.Vollständige Antwort
Wieso werde ich jedes Jahr von der TK angeschrieben?
Nur in folgenden Fällen schreiben wir Sie regelmäßig an: Sie sind freiwillig versichert oder Sie haben neben der gesetzlichen Rente und Versorgungsbezügen noch weitere Einkommen. Dann müssen wir Sie einmal im Jahr fragen, ob sich die Höhe Ihrer Einkommen verändert hat. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.Vollständige Antwort
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