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Kontakt

Ja. Sie können Ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben.

Belegen müssen Sie sie gegenüber dem Finanzamt nicht. Denn das Finanzamt erhält die Informationen über Ihre Beitragszahlung auf elektronischem Weg - durch Ihren Arbeitgeber, Ihren Rentenversicherungsträger oder, wenn Sie Ihre Beiträge selbst an uns zahlen, durch uns.

Weitere Details

Wir informieren das Finanzamt jeweils bis Ende Februar des Folgejahres über die von Ihnen gezahlten Beiträge inklusive möglicher Beitragserstattungen. Auch Sie erhalten dann eine Bescheinigung für Ihre Unterlagen von uns. Darin sind die Meldungen aufgeführt und Sie haben die Möglichkeit, die Daten zu vergleichen und Ihre Steuererklärung auszufüllen.

Erstattete Beiträge

Haben wir Ihnen Beiträge erstattet, müssen Sie Ihre Angaben zu den gezahlten Beiträgen in der Einkommenssteuererklärung entsprechend vermindern. Die erstatteten Beträge finden Sie im Bescheid der TK über die Erstattung.

Weitere Informationen zur Meldung der Beiträge und der Entgeltersatzleitungen finden Sie unter