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Startseite Versicherung Beitrag & Zusatztarife Beitrag und Beitragssätze Rund um die Krankenversicherungsbeiträge der TK Kassenindividueller oder durchschnittlicher Zusatzbeitrag?
Kassenindividueller oder durchschnittlicher Zusatzbeitrag? Für bestimmte Personengruppen gilt nicht der kassenindividuelle, sondern der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz.
Dazu zählen:Versicherungspflichtige, die Bürgergeld beziehenAuszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 EuroVersicherte, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes (JFDG) oder einen Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) leistenVersicherungspflichtige, deren Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 3 SGB V fortbesteht, weil ihnen von einem Rehabilitationsträger während einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation Verletztengeld, Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld gezahlt wird Personen, die Verletztengeld nach SGB VII, Versorgungskrankengeld nach dem BVG oder vergleichbare Entgeltersatzleistungen erhaltenPersonen in Einrichtungen der JugendhilfePersonen, die an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmenAuszubildende in einer außerbetrieblichen EinrichtungEinstiegsqualifizierung von Jugendlichen (EQJ), deren Arbeitsentgelt 325 Euro monatlich nicht übersteigtbehinderte Menschen in Werkstätten, Einrichtungen etc., deren Entgelt 749 Euro (2025) monatlich nicht überschreitetVersicherte, deren Mitgliedschaft während des Wehrdienstes oder einer Eignungsübung erhalten bleibtGehören Sie zu einer dieser Personengruppen und haben zusätzliche Einnahmen, zum Beispiel Renten oder Versorgungsbezüge, gilt für diese Einnahmen der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz.
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