Bestimmte Versicherte zahlen ihre Krankenkassen-Beiträge direkt an uns, zum Beispiel Beamte oder Selbstständige. Damit wir Ihren Beitrag berechnen können, schreiben wir Sie in regelmäßigen Abständen an. Neben dem Einkommensteuerbescheid gibt es weitere Dokumente, mit denen Sie Ihr Einkommen nachweisen können.
Weitere Details
Bei der Berechnung Ihrer Beiträge berücksichtigen wir alle Einkommensarten, die dem Lebensunterhalt dienen oder dafür genutzt werden können. Sie bekommen von uns ein Einmalkennwort, darüber können Sie uns die Nachweise zukommen lassen. Alternativ können Sie diese über "Meine TK" einreichen.
Keine Sorge: Wir erinnern Sie!
Sollten Sie spät dran sein oder vergessen, die Unterlagen einzureichen, erinnern wir Sie daran. Bitte beachten Sie aber: Sollten wir auch dann keine Unterlagen von Ihnen erhalten, berechnen wir den Höchstbeitrag.
Einkommensart | Dokumente als Nachweis |
---|---|
Selbstständige Tätigkeit | Einkommensteuerbescheid (Kopie) Wenn Ihre Einkommensteuer noch nicht festgesetzt wurde, schicken Sie uns eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder Ähnliches zu. Wenn Sie keine Steuererklärung machen, brauchen wir einen Nichtveranlagungs-Bescheid. Existenzgründerinnen oder Gründer können ihr Einkommen zunächst auch schätzen. |
Vermietung und Verpachtung | Einkommensteuerbescheid (Kopie) Alternativ: Kopien Ihrer Mietverträge |
Kapitalvermögen | Einkommensteuerbescheid (Kopie) Alternativ: Zinsbescheinigung |
Arbeitsentgelt, Dienst-, Pensionsbezüge | Verdienstbescheinigung (Kopie) |
Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen | Verträge, Vereinbarungen, Sozialpläne etc. (Kopie) |
Gesetzliche Renten | Kein Nachweis erforderlich |
Weitere Renten und Versorgungsbezüge | Aktueller Bescheid oder Anpassungsmitteilung (Kopie) |
Sollte sich Ihr Einkommen dauerhaft ändern, setzen Sie sich bitte in Verbindung mit uns. Wir klären dann alles Weitere mit Ihnen.
Endgültige Berechnung bei Eingang des Einkommensnachweises
Haben wir Ihre Beiträge vorläufig festgesetzt und erhalten von Ihnen einen neuen Einkommensnachweis - in der Regel den Einkommensteuerbescheid - korrigieren wir auch die Beiträge des Kalenderjahrs des Nachweises. Haben Sie zu viel gezahlt, bekommen Sie Beiträge zurück. War das Einkommen höher, fordern wir Beiträge nach.
3 Jahre Zeit für die Vorlage des Einkommensteuerbescheids
Zum Einreichen Ihres vollständigen Einkommensteuerbescheids haben Sie 3 Jahre Zeit. Die Frist beginnt mit Ablauf des zu berichtigenden Kalenderjahres. Ihren Einkommensteuerbescheid 2022 müssen Sie also bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.
Gleiche Nachweismöglichkeiten für Partnerin und Partner
Ist Ihre Partnerin oder Ihr Partner privat versichert, erfolgt sein oder ihr Einkommensnachweis genauso wie Ihrer. Als Einkommensnachweis reichen in der Regel eine Kopie aller Seiten des aktuellen Einkommensteuerbescheids, eine Verdienstbescheinigung oder andere geeignete Nachweise aus.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Hintergrund: Partner oder Partnerin ist nicht gesetzlich versichert