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Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Gebär­den­spra­che: Erklä­rung zur Barrie­re­frei­heit

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Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus BITV § 3, 1-4 und § 4. Geltender technischer Standard ist EN 301 549.

Die Einhaltung der Anforderungen wurde von der Prüfstelle BIT Design für Barrierefreie Informationstechnik GmbH im Zeitraum Juni bis September 2021 überprüft. Eine weitere Prüfung wurde im Auftrag der Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT) im August 2021 durch die Materna Information & Communications SE durchgeführt. Eingesetzte Prüfverfahren waren der BIK BITV-Test und der BIT inklusiv PDF-Test. Zusätzliche, nicht vom BITV-Test abgedeckte Anforderungen, wurden von Materna mithilfe interner Testverfahren untersucht.

Derzeit wird die Website in größerem Umfang inhaltlich und strukturell optimiert. Der nächste Test ist deshalb für 2025 geplant. 

Die bisherigen Überprüfungen haben ergeben, dass die Website mit den Anforderungen der BITV überwiegend vereinbar ist. Die Inhalte sind im Wesentlichen für alle Nutzergruppen gut zugänglich. Wenige Einschränkungen erschweren punktuell die Zugänglichkeit. 

Öffentlicher Webseitenbereich

In den öffentlich erreichbaren Bereichen der Website sind die nachstehend aufgeführten Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Die Inhalte, die rein grafisch dargestellt werden, sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.1.1a "Alternativtexte für Bedienelemente" nicht vollständig vereinbar.
  • Nicht alle visuellen Informationen in den Videos sind mit dem Erfolgskriterium 9.1.2.3 "Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)" vollständig vereinbar.
  • Formulare sind mit dem Erfolgskriterien 9.1.4.11 "Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend" und 9.2.4.7 "Aktuelle Position des Fokus deutlich" und 9.3.3.1 "Fehlererkennung" nicht vollständig vereinbar.
  • Die Navigationsmechanismen innerhalb des Webauftritts sind mit dem Erfolgskriterium 9.3.2.3 "Konsistente Navigation" nicht vollständig vereinbar.
  • Die Filialsuche ist mit dem Erfolgskriterium 9.4.1.2 "Name, Rolle, Wert verfügbar" nicht vollständig vereinbar. Die Tastaturbedienung ist nicht unmittelbar verständlich.
  • Der BMI-Rechner ist mit dem Erfolgskriterium 9.4.1.3 "Statusmeldungen programmatisch verfügbar" nicht vollständig vereinbar.
  • Die Auto-Suggest-Funktion innerhalb der Suche ist nur eingeschränkt barrierefrei. 

Passwortgeschützter Bereich

Im passwortgeschützten Servicebereich "Meine TK" sind diese Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei.

  • Einzelne Seiten sind mit den Erfolgskriterien  9.1.4.3 "Kontraste von Texten ausreichend" und 9.3.1.2 "Anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet" nicht vollständig vereinbar. Diese Inhalte sind von Menschen mit Behinderungen nicht einfach wahrnehmbar.
  • Formulare und Anwendungen sind mit den Erfolgskriterien 9.1.3.1h "Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar", 9.2.4.3 "Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung", 9.3.3.1 "Fehlererkennung", 9.3.3.2 "Beschriftung von Formularelementen vorhanden", 9.4.1.2 "Name, Rolle, Wert verfügbar" und 9.4.1.3 "Statusmeldungen programmatisch verfügbar" nicht vollständig vereinbar. Fehlermeldungen und dynamisch aktualisierte Inhalte sind mit Tastatur und Screenreader nur umständlich zu bedienen.
  • PDF-Dokumente, die als Zusammenfassung von Formulareingaben erzeugt werden, haben keine Strukturmerkmale und sind nicht mit dem Standard PDF/UA vereinbar. 

Geplante Änderungen

Die in der Prüfung festgestellten Mängel der Barrierefreiheit wurden in die laufende Qualitätssicherung aufgenommen.

Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde im November 2021 erstellt und am 17. Dezember 2024 aktualisiert.

Barrieren melden

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden  an.

Barriere melden in Leichter Sprache

Gebär­den­spra­che: Barriere melden

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Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.