Bitte schicken Sie uns einen formlosen Antrag ganz einfach online über Ihr Postfach in Meine TK oder per Post.
Weitere Details
Diese Informationen brauchen wir von Ihnen
- Geben Sie an, welche Umbaumaßnahmen geplant sind und beschreiben Sie in Ihrem Antrag, wie der geplante Umbau im Alltag hilft.
- Bitte geben Sie auch Ihre Bankverbindung an.
- Fügen Sie außerdem den Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs bei. Im Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs sollten die voraussichtlichen Kosten aufgelistet werden. So können wir erkennen, welcher Bereich der Wohnung umgebaut werden soll. Wichtig: Der Kostenvoranschlag muss auf den Namen der pflegebedürftigen Person ausgestellt werden - nicht zum Beispiel auf den Vermieter.
- Wurde der Umbau von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Pflegefachkraft empfohlen? Dann bitten Sie diese Person, die Empfehlung schriftlich zu verfassen und laden diese zusätzlich hoch.
- Auch eine Empfehlung in einem Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) oder im Bericht eines Beratungseinsatzes der Pflegefachkraft gilt als Antrag.
- Wenn die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung lebt, muss der Vermieter dem Umbau zustimmen. Wir brauchen darüber einen Nachweis.
Reichen Sie alle Unterlagen online ein:
Alternativ können Sie auch den Postweg nutzen (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
So geht es weiter
Wenn wir die Unterlagen bekommen haben, prüfen wir, an welchen Kosten wir uns beteiligen können. Es gibt einige Dinge, die wir nicht bezuschussen können. Dazu gehören zum Beispiel Spiegel, Toilettenpapier-Halterungen, Haltegriffe oder Duschklappsitze.
Beispiele von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, die wir bezuschussen schicken Sie uns dann die Rechnung zur Erstattung.