You can also use our website in English -

change to English version
Kontakt

In Einrichtungen der Tagespflege oder der Nachtpflege werden pflegebedürftige Personen zeitweise betreut und gepflegt. Mit diesen Angeboten lässt sich die Pflege zu Hause gut ergänzen. Beides bezuschussen wir zusätzlich zum Pflegegeld oder zu den Pflegesachleitungen. Mit Pflegegrad 1 können Sie Ihren Entlastungsbetrag dafür verwenden. 

Weitere Details

Für wen eignet sich die Tagespflege?

In der Tagespflege werden Pflegebedürftige einige Stunden am Tag betreut, meistens vom Frühstück bis zum Nachmittagskaffee oder -tee. Neben den Mahlzeiten bekommen sie die notwendige Pflege.

Sie ist für Personen gedacht, die ihren Haushalt nicht mehr gut allein führen können oder sich mehr Gesellschaft wünschen. Außerdem können sie dort an Gedächtnistraining, gemeinsamem Singen oder ähnlichen Angeboten teilnehmen. Das hilft gegen Einsamkeit und kann die Altersdemenz verlangsamen.

Es gibt Einrichtungen mit besonderen Schwerpunkten, zum Beispiel für Körperbehinderungen oder Demenz.

Außerdem ist die Tagespflege eine Unterstützung für pflegende Angehörige. Sie können in der Zeit, in der die pflegebedürftige Person in der Tagespflege ist, arbeiten oder andere Dinge erledigen.

Gut zu wissen: Viele Einrichtungen für Tagespflege und Nachtpflege bieten einen Fahrservice an. Dieser ist im Preis enthalten. Wenn Sie im Einzugsgebiet leben, können Sie ihn problemlos nutzen. 

Für wen eignet sich die Nachtpflege?

Die Nachtpflege reicht vom Abendbrot bis zum Frühstück. Auch dort bekommen Pflegebedürftige neben den Mahlzeiten die notwendige Pflege. Sie ist gedacht für pflegebedürftige Personen, die besonders nachts betreut werden müssen. Das entlastet pflegende Angehörige, sie können dann oft besser durchschlafen.

Kein Antrag, Sie müssen uns nur Bescheid geben

Wenn Sie zuhause gepflegt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben, bezuschussen wir die Tagespflege oder die Nachtpflege. Dieser Zuschuss kommt zusätzlich zum Pflegegeld, zu den Pflegesachleistungen oder zu den Kombileistungen. Mit Pflegegrad 1 können Sie Ihren Entlastungsbetrag verwenden. Sie brauchen für die Tagespflege oder die Nachtpflege keinen Antrag zu stellen und kein Formular auszufüllen. 

Aber Sie müssen uns Bescheid geben, dass Sie oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen in eine Tagespflege oder Nachtpflege gehen oder gehen wollen. Und Sie müssen uns die Einrichtung nennen. Erst wenn wir geprüft haben, ob diese zugelassen ist und einen Vertrag mit uns hat, können wir sie bezuschussen. Schreiben Sie uns dafür  eine Nachricht über Meine TK  oder rufen Sie uns einfach an: Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr unter 040 - 460 66 16 00.

Dann schicken wir Ihnen eine Bescheinigung, die geben Sie bitte in der Einrichtung ab. Mehr brauchen Sie nicht zu tun.

Sie können die Einrichtung dann regelmäßig besuchen, 1- oder mehrmals in der Woche.

Wie finde ich ein Angebot für die Tagespflege oder die Nachtpflege? Wieviel kostet die Tagespflege oder die Nachtpflege?