Ja, Sie können einen höheren Entlastungsbetrag als 125 Euro monatlich bekommen, wenn Sie mindestens Pflegegrad 2 haben. Dann können Sie bis zu 40 Prozent des Betrags, der Ihnen für Pflegesachleistungen zur Verfügung steht, stattdessen für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwenden. Das nennt sich "Umwandlungsanspruch" und wirkt sich darauf aus, wie viel Pflegegeld Sie bekommen. Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst haben Vorrang vor dem Umwandlungsanspruch.
Weitere Details
Ihren monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistungen und wie viel Sie davon für Angebote zur Unterstützung im Alltag nutzen können, finden Sie in der Tabelle:
Pflegegrad | gesamter Anspruch auf Pflegesachleistungen | maximaler Übertrag |
---|---|---|
2 | 761 Euro | 304,40 Euro |
3 | 1.432 Euro | 572,80 Euro |
4 | 1.778 Euro | 711,20 Euro |
5 | 2.200 Euro | 880,00 Euro |
Diesen Betrag können Sie allerdings nicht ansparen. Und Sie können ihn nicht für Ihren Eigenanteil in der Kurzzeitpflege oder in der Tages- und Nachtpflege verwenden.