Für eine ambulant betreute Wohngruppe gibt es einige Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit wir Sie mit einem Zuschuss unterstützen können.
Weitere Details
- Sie haben mindestens den Pflegegrad 1.
- Sie leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe in einer gemeinsamen Wohnung und organisieren auch die pflegerische Versorgung gemeinschaftlich..
- In der Wohngruppe ist mindestens eine von den Mitgliedern der Wohngruppe gemeinschaftlich beauftragte Person tätig, die organisatorische, verwaltende und betreuende Aufgaben hat. Sie übernimmt nicht die pflegerische Versorgung.
- In Ihrer Wohngruppe wohnen regelmäßig insgesamt mindestens 3, maximal 12 Pflegebedürftige. Mindestens 3 Bewohnerinnen oder Bewohner erhalten entweder Pflegegeld, Pflegesachleistungen, die Kombinationsleistung oder den Entlastungsbetrag.
- In der Wohngruppe werden keine Leistungen wie bei einer voll- und teilstationären Pflege angeboten. Die Versorgung kann auch durch die aktive Einbindung der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen sichergestellt werden. Hierüber hat der Anbieter die Pflegebedürftigen vor deren Einzug hinzuweisen.