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Pflegebedürftig ist, wer aus gesundheitlichen Gründen in seiner Selbstständigkeit oder in bestimmten Fähigkeiten beeinträchtigt ist und daher Hilfe von Anderen benötigt. Die Beeinträchtigungen können körperlicher, kognitiver oder psychischer Art sein. Laut Gesetz muss die Pflegebedürftigkeit in einer bestimmten Schwere und für voraussichtlich mindestens sechs Monate - also "auf Dauer" - vorliegen.