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Eine Wurzelbehandlung wird notwendig, wenn das Innere eines Zahns - bekannt als Zahnnerv oder Pulpa - entzündet oder infiziert ist. Dies kann durch tiefe Karies, wiederholte Behandlungen am selben Zahn oder einen Zahnbruch verursacht werden.

Wurzelkanalbehandlung ist der medizinisch korrekte Begriff, gebräuchlicher ist allerdings inzwischen die abgekürzte Version.  

Ziel dieses Eingriffs ist es, den betroffenen Zahn zu erhalten, indem man das entzündete oder infizierte Gewebe entfernt, den Wurzelkanal desinfiziert und anschließend füllt und versiegelt, um weitere Infektionen zu verhindern.

Wann ist eine Wurzelbehandlung notwendig?

Die Notwendigkeit einer Wurzelbehandlung ergibt sich häufig aus Schmerzen, die durch die Entzündung des Zahnnervs verursacht werden. Typische Anzeichen, die auf eine mögliche Wurzelbehandlung hinweisen, sind:

  • Langanhaltende Schmerzen und Empfindlichkeit des Zahns gegenüber heißen oder kalten Speisen und Getränken
  • Starke Schmerzen beim Kauen oder bei Druck auf den Zahn
  • Dunkle Verfärbungen des Zahns
  • Schwellungen und Empfindlichkeit im umliegenden Zahnfleischbereich

Schmerzen während und nach einer Wurzelbehandlung

Dank moderner Anästhesiemethoden spüren Sie während der Behandlung in der Regel keine Schmerzen. Nach dem Eingriff können leichte Schmerzen auftreten, die jedoch gewöhnlich gut mit Schmerzmitteln behandelbar sind.

Alternativen zur Wurzelbehandlung

Wenn eine Wurzelbehandlung nicht möglich ist, muss der Zahn möglicherweise gezogen werden. Danach gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Zahnimplantate, Brücken oder Teilprothesen, um die Funktion und das Aussehen wiederherzustellen.

Was kostet eine Wurzelbehandlung?

Die Kosten für eine Wurzelbehandlung variieren je nach Schwierigkeitsgrad und den Gebühren des behandelnden Zahnarztes. Die Techniker Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Wurzelkanalbehandlung, wenn der Zahn als erhaltungswürdig betrachtet wird und diese Behandlung als passende Therapieform gilt. 

Dies trifft jedoch nicht automatisch auf die hinteren Backenzähne zu. Bei diesen Zähnen wird eine Kostenübernahme für eine Wurzelkanalbehandlung normalerweise nur dann gewährt, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
  • Im Einzelfall können auch andere Gründe dafür sprechen, den Zahn zu retten.

In solchen und anderen zahnmedizinisch begründeten Fällen erhalten Sie die Wurzelbehandlung kostenlos gegen Vorlegen Ihrer Versichertenkarte. Ist es nicht möglich und sinnvoll, den Zahn zu erhalten, wird der Zahnarzt oder die Zahnärztin Ihnen in der Regel den Zahn ziehen.

Vorsicht vor Extrakosten

Bei einer Wurzelbehandlung kommen oft spezielle Behandlungstechniken zum Einsatz, die nicht als Kassenleistung anerkannt sind. In diesem Fall schließt der Zahnarzt oder die Zahnärztin mit Ihnen direkt eine schriftliche Vereinbarung. Dann können Extrakosten auf Sie zukommen. 
Lassen Sie sich in einem solchen Fall am besten von der TK beraten. Im TK-Ärztezentrum können Sie sich zum Beispiel von Zahnärzten und Zahnärztinnen über die anstehende Behandlung informieren lassen.

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Häufige Fragen zur ärzt­li­chen Behand­lung

TK-Ärztezentrum - Immer eine kompetente Antwort

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