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Schwangere steht mit ihrem Mutterpass beim Arzt
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Generell sollten Sie Impfungen und Malariaprophylaxe im ersten Drittel einer Schwangerschaft vermeiden. Ab dem zweiten Drittel muss eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.

Impfungen in der Schwangerschaft

Totimpfstoffe können in der Schwangerschaft grundsätzlich verabreicht werden, dies gilt nicht für Lebendimpfstoffe wie zum Beispiel die Gelbfieberimpfung.

Wenn aber eine solche Reise unabwendbar ist und für Sie ein erkennbares Risiko einer Infektion besteht, ist es unter Umständen nötig, die Risiken einer Impfung in Kauf zu nehmen. Beraten Sie sich dazu ausführlich mit einem entsprechend qualifizierten Arzt.

Malariaprophylaxe in der Schwangerschaft

Das gilt auch für die Malariaprophylaxe. Malaria kann schon im frühen Stadium einer Schwangerschaft gefährlich werden. Es gibt aber kein Medikament zur Malariavorbeugung oder -behandlung, das garantiert unbedenklich für das ungeborene Kind ist, besonders in den ersten drei Monaten. Überlegen Sie deshalb gut, ob eine Reise in ein Land mit Malariavorkommen zwingend erforderlich ist.

Für den Fall, dass eine Reise unaufschiebbar ist: Schwangere und ihre ungeborenen Kinder sind grundsätzlich durch eine Malaria besonders gefährdet. Sie kann zu einer schweren Blutarmut führen - das Risiko für eine Fehl- oder Totgeburt ist deutlich erhöht. In Hochrisikogebieten ist eine Malariaprophylaxe daher auch für Schwangere dringend erforderlich und sollte mit einem erfahrenen Reisemediziner besprochen werden. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Baby stillen und in eine Malariaregion reisen. Lassen Sie sich hinsichtlich einer möglichen Malariaprophylaxe beraten.