Piercings und Tattoos bei Jugendlichen
Ein Piercing oder ein Tattoo zum Geburtstag: unter Jugendlichen heiß begehrte Geschenke. Allerdings bergen Piercings und Tattoos auch Risiken. Damit alles glatt läuft und man sich an dem Schmuck erfreuen kann, haben wir einige Tipps zusammengestellt.
Für jedes Piercing wird bewusst eine Wunde verursacht. Beim Tätowieren wird der Farbstoff durch Nadelstiche in die Haut eingebracht. Und wie bei jeder anderen Wunde können auch in diesen Fällen Komplikationen auftreten.
Risiken beim Piercing
Bei mehr als jedem vierten Piercing kommt es zu Problemen wie Schwellungen, Blutungen, Infektionen, Allergien, Ausrisse oder andere Verletzungen. Auch Probleme bei der Wundheilung sind keine Seltenheit. So kann es zum Beispiel zu Narbenbildung kommen. Je nach Lokalisation des Piercings können außerdem Knorpelschäden, Nervenschäden, Entzündungen und Schädigung der Zähne Folgen sein.
Risiken durch Tattoos
Hautreaktionen und andere gesundheitliche Beschwerden kommen nach einer Tätowierung häufig vor, wie eine Umfrage ergeben hat. Demnach litten zwei Drittel der Befragten an der tätowierten Stelle unter Jucken, Brennen, Papeln oder Hautentzündungen. Bei sieben Prozent rief das Tattoo-Stechen eine allergischen Reaktion des gesamten Körpers hervor. Bei ebenfalls sieben Prozent blieben die Hautprobleme dauerhaft bestehen.
Weitere mögliche Komplikationen sind Infektionen bei Verwendung kontaminierter Instrumente, zum Beispiel mit Hepatitis-Viren, die Bildung überschießender Narben und knotenartige Gewebeneubildungen (Granulome). Auch Hauttumoren sind gelegentlich in einer Tätowierung aufgetreten.
Gesundheitliche Gefahren können ebenso von den Tätowierfarben selbst ausgehen. Bestimmte Inhaltsstoffe sind seit Inkrafttreten der Tätowiermittelverordnung im Mai 2009 in Tätowierfarben zwar verboten, zum Beispiel giftige Azoverbindungen. Dennoch enthalten viele Tätowierfarben weiterhin giftige Chemikalien, die im Verdacht stehen, krebserregend oder fruchtschädigend zu sein.
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Die Hygiene-Regeln
Um sich beim Piercen und Tätowieren nicht mit Infektionskrankheiten wie beispielsweise Hepatitis B und C anzustecken, sollte man genau auf die Sauberkeit im Piercing- und Tätowierungsstudio achten.
- Beim Piercen/Tätowieren ist die Verwendung steriler Handschuhe erforderlich.
- Es sollten keine Instrumente lose im Behandlungsraum herumliegen.
- Zum Stechen/Tätowieren dürfen nur Einmalnadeln verwendet werden. Nadel, Nadelhalter und Griffstück sollten erst unmittelbar vor Beginn der Behandlung aus der Verpackung genommen werden.
- Die Haut im Ein- und Austrittsbereich des Stichkanals muss sorgfältig desinfiziert werden.
- Nach dem Einlegen des Schmuckstücks müssen eine Reinigung, Desinfektion und das Anlegen eines sterilen Verbands erfolgen. Desinfektionsmittel, sterile Kompressen, Tupfer und Pflaster müssen ausreichend vorhanden sein.
- Die durch ein Piercing entstandene Wunde muss sorgfältig nachbehandelt werden. Die Piercerin oder der Piercer sollte ausführlich über die richtige Pflege, den Heilungsverlauf und mögliche Komplikationen informieren können.
Auch zu Hause ist Hygiene das oberste Gebot. Um Entzündungen und Reizungen vorzubeugen, sollte die Piercingstelle in den ersten zwei Wochen möglichst trocken gehalten werden. Beim Duschen und Waschen sollte die frische Wunde also abgedeckt und hinterher am besten trocken geföhnt werden.
Bis das Piercing richtig verheilt ist, dauert es mehrere Wochen oder sogar Monate. Solange muss die Wunde gepflegt und vor Keimen möglichst gut geschützt werden.
Einverständniserklärung der Eltern
Ein seriöses Studio erkennt man auch am Umgang mit Minderjährigen. Denn wer einen Eingriff an seinem Körper vornehmen lässt, muss grundsätzlich vorher sein Einverständnis dazu erteilen. Minderjährige brauchen das schriftliche Einverständnis ihrer Eltern.
Zusätzlich muss eine Aufklärung über die möglichen Risiken erfolgen. Andernfalls kann die Piercerin oder der Piercer bei Komplikationen regresspflichtig gemacht werden. Um juristischen Zweifeln von Anfang an vorzubeugen, sollten Einwilligung und Aufklärung in einem schriftlichen Vertrag festgehalten werden.
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