Übertragung der Abrechnungsdaten (1/6)
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Damit Sie gleich zu Beginn über viele Informationen zurückliegender Behandlungen in der TK-spezifischen Chronik von TK-Safe verfügen, können Sie Abrechnungsdaten der Techniker in Ihre Akte übertragen lassen. Ob und in welchem Umfang Sie Daten übertragen lassen möchten, entscheiden Sie.
Wichtig zu wissen: In der ePA-Dokumentenverwaltung, das heißt dem standardisierten Aktensystem, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, TK-Abrechnungsdaten anzufordern. Diese stehen dann aber nicht in strukturierter Form, sondern als PDF zur Verfügung und müssen jeweils einzeln abgerufen werden.
Die Abrechnungsdaten der Ärzte und Apotheken erhalten wir von den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sowie von Apothekenabrechnungszentren. Abrechnungsdaten zu Krankenhausbesuchen werden durch die Krankenhäuser oder deren Abrechnungszentren an uns übermittelt.
Sie entscheiden!
Die Übertragung in Ihre persönliche Akte ist freiwillig. Sie allein entscheiden darüber, ob Sie Ihre Daten in die Akte übertragen lassen möchten oder nicht. Wenn Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie die Übertragung bei der Techniker anfordern: TK-Safe Startseite -> Profil (Icon oben rechts) -> Datenabruf -> Automatischer TK-Datenabruf.
So behalten Sie die Übersicht
Nach Übertragung der Abrechnungsdaten erhalten Sie einen Überblick aller Leistungen
- Ihrer Arzt- und Zahnarztbesuche,
- Ihrer Krankenhausaufenthalte,
- Ihnen verordneter Medikamente
- und durchgeführter Impfungen der letzten Jahre.
So viel Transparenz gab es noch nie. Wechseln Sie beispielsweise den Arzt, haben Sie Ihre bisherige Medikation verlässlich zur Hand und können den neuen Arzt darüber informieren.
Übrigens: Sie können alle oder nur einzelne Leistungsbereiche auswählen. Beispiel: Wenn Ihnen nur der Bereich Medikamente wichtig ist, können Sie auch nur diesen Bereich anfordern. Alle anderen Leistungsbereiche werden dann nicht in Ihre Akte übertragen.
Die Daten gehören Ihnen
Alle Informationen, die Sie übertragen lassen, gehen in Ihr Eigentum über. Sie dürfen damit machen, was die TK nicht darf: die Informationen so lange speichern, wie Sie möchten. So können Sie eine langfristige Historie Ihres Gesundheitsverlaufes aufbauen. Die Techniker Krankenkasse ist aus Datenschutzgründen an gesetzliche Speicher- und Löschfristen gebunden. Diese liegen je nach Leistungsbereich zwischen vier und sechs Jahren.
Wann stehen die Daten zur Verfügung?
Bei Arztbesuchen liegen der Techniker die Daten erst nach sechs bis neun Monaten vor. Grund dafür sind die bestehenden Abrechnungsprozesse mit den Kassenärztlichen Vereinigungen. Bei Zahnarztbesuchen geht es etwas schneller: Diese Daten liegen nach fünf Monaten vor. Bei Medikamenten können diese Daten nach 16 Wochen übertragen werden. Krankenhausdaten liegen sogar meistens wenige Tage nach der Entlassung vor. Seitens der Kassenärztlichen Vereinigungen kann es zu Korrekturen von Abrechnungsdaten oder nachträglichen Ergänzungen kommen. Da es sich in der Regel um geringe Umfänge handelt, wird von einer gesonderten Benachrichtigung zur Veränderung abgesehen.
Diese Informationen können Sie übertragen lassen
Im ersten Schritt können Sie Themenbereiche auswählen. Welche Informationen in Ihre elektronische Patientenakte übertragen werden, können Sie den Übersichten auf den folgenden Seiten entnehmen.