Mit der restlichen Auszahlung bekommen Sie automatisch die Bescheinigung für Ihr Elterngeld per Post. Die Bescheinigung kann nicht vorher ausgestellt werden.
Weitere Details
Die Restzahlung kann erst erfolgen, wenn Ihr Kind geboren wurde.
Wenn Sie keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, können Sie über eine Nachricht in "Meine TK" oder der TK-App oder auch telefonisch eine sogenannte Negativbescheinigung anfordern.
Nachricht an die TKBrauchen Sie eine Bescheinigung noch einmal oder über einen vergangenen Zeitraum? Fordern Sie sie telefonisch unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) an.