Medizinische Informationsangebote - Hinweise zur Nutzung
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Datenschutzhinweise
- Die TK hat für die medizinischen Informationsservices TK-ÄrzteZentrum, TK-FamilienTelefon, TK-ReiseTelefon und Expertenrat zum Zahnersatz ein externes und unabhängiges Telearztzentrum beauftragt.
- Die medizinischen Informationsservices TK-ÄrzteZentrum, TK-FamilienTelefon, TK-ReiseTelefon und Expertenrat zum Zahnersatz werden durch das Unternehmen TeleClinic GmbH bereitgestellt. Die Datenschutzhinweise der verschiedenen Services der TeleClinic GmbH finden Sie hier.
- Das Telearztzentrum unterliegt den Vorgaben zur ärztlichen Dokumentationspflicht. Diese sind unter anderem geregelt in den Bundesmantelverträgen für Ärzte und Zahnärzte, § 57 Abs. 1 BMV-Ä und § 10 der Musterberufsordnung.
- Das externe und unabhängige Telearztzentrum ist rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr erreichbar. Die Ärzte aus dem Telearztzentrum sind verpflichtet, den Anlass des Gesprächs in einer Patientenakte zu dokumentieren, auf welche innerhalb des Telearztzentrums von den dort tätigen Ärzten im aus fachlicher Sicht erforderlichen Fall Einsicht genommen werden kann.
- Selbstverständlich behandelt das Telearztzentrum medizinische Daten von Patienten streng vertraulich. Dadurch ist auch ausgeschlossen, dass die TK irgendwelche medizinischen Informationen über den tatsächlichen Anlass für den Anruf erhält. Die Ärzte des Telearztzentrums unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber Dritten (auch gegenüber der TK) und können davon nur durch den Patienten selbst entbunden werden.
- Zum Zwecke der Rechnungsprüfung übermittelt das Telearztzentrum abrechnungsrelevante Kontaktinformationen an die TK.
Haftungsausschluss
- Das TK-ÄrzteZentrum, TK-FamilienTelefon, TK-ReiseTelefon und der Expertenrat zum Zahnersatz erteilt Ihnen ausschließlich allgemeine Auskünfte und Informationen zu Fragen aus der Medizin oder dem Gesundheitswesen.
- Die erteilten Auskünfte und Informationen können in keinem Fall als ein Hinweis auf das Vorliegen oder Nicht-Vorliegen einer bestimmten Krankheit oder eines anderen Leidens verstanden werden.
- Ebenso wenig dürfen die erteilten Informationen oder Auskünfte als Aufforderung zu einer bestimmten Behandlung oder Nicht-Behandlung einer möglichen Krankheit verstanden werden.
- Die erteilten Auskünfte und Informationen dürfen niemals als eine Aufforderung zur Selbstbehandlung oder Selbsterkennung einer Krankheit oder eines anderen Leidens verstanden werden.
- Die erteilten Auskünfte und Informationen ersetzen niemals die Behandlung durch einen Arzt. Die Erkennung oder Behandlung einer Krankheit oder eines anderen Leidens kann allein durch die Konsultation eines Arztes erfolgen.
- Die Techniker Krankenkasse übernimmt keine Haftung, sofern die erteilten Auskünfte entgegen ihrer ausdrücklichen Zweckbestimmung zu einer Selbstdiagnose oder Selbstbehandlung missbraucht werden. Das Gleiche gilt, falls Sie es aufgrund der erteilten Informationen und Auskünfte unterlassen, einen Arzt aufzusuchen.
- Im Übrigen haften wir nur in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Angesichts des allgemein informatorischen Charakters der erteilten Informationen und Auskünfte scheidet eine Haftung in Fällen leichter Fahrlässigkeit aus.