78 Wochen sind die Höchstbezugsdauer von Krankengeld. Darauf werden folgende Zeiten angerechnet:
Weitere Details
- In denen Sie wegen derselben oder einer weiteren hinzugetretenen Erkrankung arbeitsunfähig waren.
- In denen Ihr Krankengeld ruht, zum Beispiel, weil Sie noch Fortzahlungen von Ihrer Agentur für Arbeit bekommen oder weil Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhalten.