Sie können trotzdem in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Sie werden dann als Rentnerin oder Rentner freiwillig versichert. Ausnahme: Sie haben sich von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, weil Sie zum Beispiel privat versichert sind. Dann müssen Sie sich weiter privat versichern.
Weitere Details
Das ist dabei wichtig für Sie:
- Als freiwillig versichertes Mitglied überweisen Sie Ihre Beiträge selbst. Damit die Deutsche Rentenversicherung einen Beitragsanteil übernimmt, müssen Sie das beantragen. Den Antrag gibt es hier: Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen. Stellen Sie den Antrag am besten, sobald Sie wissen, dass Sie freiwillig versichert werden.
- Oder Sie können in die kostenfreie Familienversicherung kommen. Die Voraussetzungen dafür sind:
- Ihr monatliches Gesamteinkommen ist niedriger als 505 Euro, bei einem Minijob niedriger als 538 Euro.
- Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann ist Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wenn Sie freiwillig versichert sind, zahlen Sie aus allen Ihren Einnahmen Beiträge, also auch aus
- Einkommen aus Vermietung oder Verpachtung
- Einkommen aus Kapitalvermögen
- Arbeitsentgelt aus einem Minijob (bis 538 Euro im Monat brauchen Sie nur die Pflegeversicherung zu zahlen)
Die Untergrenze für geringe Einkommen gilt nicht für freiwillig Versicherte.