Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Einkommen neben der Rente abzufragen und Beiträge daraus zu erheben. Für alle Versicherten gelten dieselben Beitragssätze.
Weitere Details
Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner gibt es eine beitragsfreie Untergrenze, sie liegt bei 176,75 EUR pro Monat (2024). Wenn Ihr Einkommen aus Versorgungsbezügen oder einer Selbstständigkeit nicht höher ist, brauchen Sie daraus keine Krankenkassen- oder Pflegeversicherungs-Beiträge zu zahlen.
Für pflichtversicherte Rentnerinnen und Rentner, deren Einnahmen über der Untergrenze liegen, gibt es noch den Freibetrag für Betriebsrenten. Er kann pro Person einmal angerechnet werden und beträgt auch 176,75 EUR pro Monat (2024). Für dieses Einkommen brauchen Sie nur Beiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen.