Die Art der Versicherung während eines Pflichtpraktikums vor oder nach dem Studium hängt davon ab, ob Entgelt gezahlt wird.
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Praktikum mit Entgelt
Wird Ihnen während des Praktikums ein Arbeitsentgelt gezahlt, müssen Sie sich als Auszubildende oder Auszubildender selbst versichern. Die von Ihnen zu zahlenden Beiträge werden vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse überwiesen.
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Antrag AuszubildendeMehr Infos finden Sie hier:
Praktikum ohne Entgelt
Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht mehr erfüllt, werden Sie bis zu Ihrem 30. Geburtstag als Praktikantin oder Praktikant bei uns versichert. Die von Ihnen zu zahlenden Beiträge entsprechen den Beiträgen für Studierende.
Sind Sie älter, werden Sie freiwillig versichert.
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TK-Mitgliedschaftsantrag