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Kontakt

Die Art der Versicherung während eines Pflichtpraktikums vor oder nach dem Studium hängt davon ab, ob Entgelt gezahlt wird.

Weitere Details

Praktikum mit Entgelt

Wird Ihnen während des Praktikums ein Arbeitsentgelt gezahlt, müssen Sie sich als Auszubildende oder Auszubildender selbst versichern. Die von Ihnen zu zahlenden Beiträge werden vom Gehalt einbehalten und vom Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse überwiesen.

Versichern Sie sich direkt online:

Antrag Auszubildende  

Mehr Infos finden Sie hier:

Praktikum ohne Entgelt

Sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung nicht mehr erfüllt, werden Sie bis zu Ihrem 30. Geburtstag als Praktikantin oder Praktikant bei uns versichert. Die von Ihnen zu zahlenden Beiträge entsprechen den Beiträgen für Studierende.

Sind Sie älter, werden Sie freiwillig versichert.

Versichern Sie sich direkt online:

TK-Mitgliedschaftsantrag

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