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Das hängt unter anderem davon ab, ob Sie mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind und ob Sie einen Zuschlag zur Pflegeversicherung zahlen müssen. Einen Überblick gibt Ihnen die folgende Tabelle:

Weitere Details

Übersicht Beitragssätze und Mindest- und Höchstbeiträge für Selbstständige im Jahr 2024

Krankenversicherung

mit Anspruch auf Krankengeld

Krankenversicherung

ohne Anspruch auf Krankengeld

Pflegeversicherung ohne Zuschlag

Pflegeversicherung mit Zuschlag

Beitragssätze

15,8 %*15,2 %*3,4 %**4,0 %*** 
Beitragspflichtige Einnahmen pro Monatmonatliche Beiträge****monatliche Beiträge****monatliche Beiträge****monatliche Beiträge****
Höchstens 5.175,00 €817,65 €786,60 €175,95 €207,00 €
Mindestens 1.178,33 €186,18 €179,11 €40,06 €47,13 €

* Inklusive TK-Zusatzbeitrag von 1,2 Prozent (2024)
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:  Beiträge zur Pflegeversicherung
*** Den Zuschlag zur Pflegeversicherung von 0,6 Prozent zahlen Kinderlose ab 23 Jahren
**** Gesetzlich vorgesehene Berechnung: Die Beiträge aus dem allgemeinem Beitragssatz (14,6 Prozent) oder dem ermäßigtem Beitragssatz (14,0 Prozent) und dem TK-Zusatzbeitragssatz (1,2 Prozent) werden getrennt berechnet. In der Tabelle finden Sie die Summe aus beiden Teilbeiträgen.