Für Künstlerinnen und Künstler sowie für Publizisten und Publizistinnen gilt im Jahr 2024 der TK-Beitragssatz für die Krankenversicherung in Höhe von 15,8 Prozent. Darin ist der Zusatzbeitragssatz der TK von 1,2 Prozent bereits enthalten. Die Künstlersozialkasse übernimmt davon die Hälfte, also 7,9 Prozent.
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Außerdem fällt ein Beitrag zur Pflegeversicherung an. Der Beitragssatz liegt bei 3,4 Prozent. Die Hälfte davon trägt die Künstlersozialkasse, die andere Hälfte Sie selbst. Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich ihr Beitragssatz noch weiter reduzieren.
Kinderlose ab 23 Jahren zahlen zudem in der Pflegeversicherung einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. An diesem Zuschlag beteiligt sich die Künstlersozialkasse nicht.