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Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent. Das betrifft zum Beispiel Personen, die Altersrente bekommen und die nebenher noch als Beschäftigte arbeiten.

Weitere Details

Zum ermäßigten Beitragssatz kommt auch hier der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz von 2,45 Prozent. Der Arbeitgeber übernimmt davon jeweils die Hälfte. Arbeitgeber und Arbeitnehmer:innen zahlen also jeweils 8,225 Prozent im Jahr 2025.