Bei pflichtversicherten Arbeitnehmer:innen berechnet der Arbeitgeber die Höhe des Beitrags und führt den Beitrag an die Krankenversicherung ab. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Meist übernimmt er diese Aufgaben auch für seine freiwillig versicherten Beschäftigten.
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Ist das nicht der Fall, zahlen freiwillig versicherte Beschäftigte ihren Beitrag direkt an die TK. Den Arbeitgeberanteil erhalten sie dafür als Zuschuss von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt.