Durch den Arbeitgeberwechsel haben Sie in der Regel ein neues Wahlrecht und können mit Beginn Ihrer Beschäftigung zur TK wechseln. Stellen Sie dazu einfach den Antrag bei der TK und informieren Ihren Arbeitgeber formlos über Ihren Wechsel zur TK. Ihre bisherige Kasse informieren wir über den Wechsel.
Weitere Details
Sofern Sie noch eine Kündigungsfrist bei Ihrer Krankenkasse einhalten müssen, klären wir dies direkt mit Ihrer Kasse.
Ausführliche Informationen zu Ihrem Krankenkassenwechsel zu uns finden Sie auf den folgenden Seiten: