Bitte schicken Sie uns einen Antrag mit einem Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs. Beschreiben Sie in Ihrem Antrag, wie der geplante Umbau im Alltag hilft. Bitte geben Sie auch Ihre Bankverbindung an. Wurde der Umbau von einer Ärztin, einem Arzt oder einer Pflegefachkraft empfohlen? Dann bitten Sie diese Person, die Empfehlung schriftlich zu verfassen und schicken Sie sie mit.
Adressieren Sie den Brief an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):
Techniker Krankenkasse, 20902 Hamburg
Auch ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) oder der Bericht eines Beratungseinsatzes der Pflegefachkraft gilt als Antrag.
Weitere Details
Im Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs sollten die voraussichtlichen Kosten aufgelistet werden. So können wir erkennen, welcher Bereich der Wohnung umgebaut werden soll.
Wichtig: Der Kostenvoranschlag muss auf den Namen der pflegebedürftigen Person ausgestellt werden - nicht zum Beispiel auf den Vermieter.
Wenn die pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung lebt, muss der Vermieter dem Umbau zustimmen. Wir brauchen darüber einen Nachweis.
Wenn wir die Unterlagen bekommen haben, prüfen wir, an welchen Kosten wir uns beteiligen können. Es gibt einige Dinge, die wir nicht bezuschussen können. Dazu gehören zum Beispiel Spiegel, Toilettenpapierhalterungen, Haltegriffe oder Duschklappsitze. Hier finden Sie Beispiele von wohnumfeldverbessernden Maßnahmen , die wir bezuschussen.
Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?
Sobald wir den Antrag bekommen haben, teilen wir Ihnen mit, wie hoch unser Zuschuss sein wird. Danach kann der Umbau beginnen. Sie bekommen nach Abschluss der Baumaßnahmen eine Rechnung vom Handwerksbetrieb, bei dem Sie den Umbau beauftragt haben. Bitte bezahlen Sie diese zunächst und schicken Sie uns dann die Rechnung zur Erstattung.