Ja. Benötigen Sie eine Aufbiss-Schiene (Knirscherschiene), rechnet Ihr Zahnarzt oder Ihre Zahnärztin die Kosten mit uns über die Gesundheitskarte ab.
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Eine der häufigsten Ursachen ist das Knirschen und Pressen. Das bedeutet ständiges Aneinanderpressen oder -reiben von Ober- und Unterkieferzähnen. Das führt häufig zu Kopfschmerzen und Muskelverspannungen im Nackenbereich. Bei längerem Anhalten können der Zahnhalteapparat schwer geschädigt und die Zahnkauflächen erheblich abgetragen werden. Es kann sogar zu Kiefergelenkserkrankungen kommen. Außerdem können Kronen und Brücken durch die andauernde Fehlbelastung übermäßig abnutzen und beschädigt werden.
Meistens werden Entspannungs-Schienen eingesetzt, auch Relaxierungs-Schiene genannt, um mögliche Schäden zu verhindern. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Schienen, die
- nur einige Wochen,
- einige Monate bis zu zwei Jahren und
- dauerhaft getragen werden, das heißt über mehrere Jahre.
Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt entscheidet, wann Sie eine neue Schiene brauchen
Werden Schienen jahrelang getragen, können diese verschleißen. Nehmen Sie Ihre Schiene zum nächsten zahnärztlichen Termin mit. Dort wird entschieden, inwieweit eine neue Schiene medizinisch notwendig ist.
Zusatzleistungen zahlen Sie selbst
Möglicherweise werden Ihnen Schienen oder Behandlungen, wie zum Beispiel eine Funktionsanalyse oder Funktionstherapie, angeboten, für die Sie (zusätzlich) die Kosten übernehmen sollen. Diese Kosten dürfen wir Ihnen nicht erstatten. Bitte fragen Sie in Ihrer zahnärztlichen Praxis gegebenenfalls nach einer Versorgung, bei der Sie nichts dazu bezahlen müssen.
Einige Schienen, die keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sind
- Aqualizer (Relaxations-Schiene mit Wasserfüllung)
- Bleichschienen (Bleaching )
- Fluoridierungs-Schienen
- Indikator-Schienen
- Jig-Schienen (Front-Aufbiss-Schienen)
- Medikamententräger
- Relaxbogen
- Sportschutz-Schienen
- Schienen aus dem 3-D Drucker