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Welchen Anspruch auf Fahrkosten habe ich bei einer stationären Reha?
Für die Fahrten zur stationären Reha-Maßnahme müssen Sie nicht dazu zahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die TK an weiteren Kosten der Fahrt, etwa für Gepäck oder Verpflegung.Fahrten mit öffentlichen VerkehrsmittelnWir bieten einen Fahrkartenservice an. Sie bestellen darüber Ihre Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. Diese wird Ihnen rechtzeitig kostenfrei nach Hause geschickt. Die Unterlagen für den Fahrkartenservice erhalten Sie zusammen mit den Unterlagen Ihrer bewilligten stationären Reha. So müssen Sie die Kosten für die Fahrkarte nicht im Voraus zahlen.Fahrten mit dem AutoSie möchten lieber mit dem eigenen Auto fahren? Auch in diesen Fällen können wir uns an den Fahrkosten beteiligen. Reichen Sie uns einfach den vollständig ausgefüllten Fragebogen zur Fahrkostenerstattung ein, und wir berechnen Ihren Erstattungsanteil.Besonderheit Anschluss-Reha: AbholserviceMit vielen Reha-Kliniken vereinbaren wir einen Abholservice für Sie. In diesen Fällen brauchen Sie sich um nichts zu kümmern. Mit der Bewilligung der Reha-Maßnahme teilen wir Ihnen mit, ob Ihre Einrichtung diesen exklusiven Abholservice anbietet.GepäckkostenWir beteiligen uns auch an den Gepäckkosten, wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen und die Rechnungen, zum Beispiel der Deutschen Bahn, dafür vorlegen. Den Transport des Gepäcks im Rahmen der Reha organisieren Sie selbst. Wir übernehmen die Kosten für höchstens 2 Gepäckstücke pro Person.Senden Sie bitte im Anschluss Ihre Originalrechnung zusammen mit Ihrer Bankverbindung an diese Adresse:Techniker Krankenkasse 20904 Hamburg(Eine Straße und Hausnummer brauchen Sie nicht anzugeben.)VerpflegungskostenDauert Ihre Reise länger als 8 Stunden, bezuschussen wir Ihre Verpflegungskosten. Falls es zwingend notwendig ist, dass Sie während der An- und Abreise übernachten, erhalten Sie ein Übernachtungsgeld von uns.BegleitpersonWenn Sie laut Arzt oder Ärztin bei der Anreise begleitet werden müssen oder Sie ein besonderes Transportmittel nutzen sollen, können wir ggf. die Kosten dafür übernehmen.Ihr Arzt oder Ihre Ärztin trägt in diesem Fall auf Ihrem Fahrkostenantrag ein, dass Sie eine Begleitperson brauchen. Es kann sein, dass der Medizinische Dienst (MD), früher MDK, diese Einschätzung überprüft.Ihre Unterlagen senden Sie einfach an die oben genannte Adresse.
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