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Startseite Versicherung TK-Leistungsangebot Weitere Leistungen Krankengymnastik, Massagen und andere Heilmittel Kann meine Ärztin oder mein Arzt mir Krankengymnastik oder Massagen verordnen?
Kann meine Ärztin oder mein Arzt mir Krankengymnastik oder Massagen verordnen? Ja, das ist möglich. Für die Entscheidung, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen verordnet, muss er oder sie die "Heilmittel-Richtlinien" berücksichtigen.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin prüft dabei, ob aufgrund einer Erkrankung ein Heilmittel für Sie notwendig ist,um die Krankheit zu heilen,um das Fortschreiten der Krankheit zu verhindern oderum Ihre Beschwerden zu lindern.In den Richtlinien findet Ihr Arzt oder Ihre Ärztin auch Informationen zu Art, Menge und Besonderheiten der verordnungsfähigen Heilmittel. 
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