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Kontakt

Grundsätzlich übernimmt die Techniker 80 Prozent der Kursgebühren bis zu einem maximalen Zuschuss in Höhe von 75 Euro für den Einzelkurs und 150 Euro für einen Kombinationskurs. Für den regelmäßigen Besuch eines Online-Kurses erstatten wir sogar 100 Prozent bis zu maximal 100 Euro. Entscheiden Sie sich für einen TK-Kurs, übernehmen wir die Kurskosten in voller Höhe.

Neuregelung für Kurse, die ab dem 15. Oktober 2024 begonnen wurden: Für online und in Präsenz durchgeführte Kurse übernehmen wir 80 Prozent der Kursgebühren (maximal 150 Euro für den Einzelkurs und 300 Euro für einen Kombinationskurs). TK-Kurse, die Sie ebenfalls über die Gesundheitskurssuche finden, erstatten wir in voller Höhe.

Weitere Details

Informationen zur Erstattung

  • Eine anteilige Kostenerstattung ist nur bei regelmäßiger Teilnahme möglich. "Regelmäßig" bedeutet, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen haben, die vor Ort stattfinden oder online zu festen Zeiten angeboten werden. Für zeit- und ortsunabhängige Online-Maßnahmen müssen Sie 100 Prozent aller Einheiten oder Inhalte absolvieren.
  • Pro Kalenderjahr werden grundsätzlich maximal zwei Kurse bezuschusst. Entscheidend dafür ist das Datum des Kursbeginns.
  • Kombinationskurse bestehen aus zwei unterschiedlichen Handlungsfeldern wie beispielsweise "Bewegung" und "Ernährung" und werden als zwei Kurse gewertet.
  • Entscheiden Sie sich für einen TK-Kurs, übernehmen wir die Kurskosten in voller Höhe.

Besondere Regelungen für Kinder

Grundsätzlich gilt für den Besuch von Gesundheitskursen für Kinder ein Mindestalter von sechs Jahren.

Bei Angeboten zur Verbesserung der Stressbewältigungskompetenz beziehungsweise Gewichtsreduktionskursen müssen Kinder mindestens acht Jahre alt sein.

Wir dürfen die Kosten aber nur dann übernehmen, wenn die Programme speziell auf die Altersgruppe ausgerichtet sind und die Eltern in das Angebot, in der Regel bis zum zwölften Lebensjahr, mit einbezogen werden.

Bis zum 18. Geburtstag erhalten Kinder und Jugendliche sogar 100 Prozent der Teilnahmegebühren bis zur maximalen Erstattungshöhe.

Gut zu wissen:
Kurse, die länger als vier Jahre zurück liegen, können Sie nicht mehr zur Erstattung einreichen.

Beispiel: Einen Kurs aus dem Jahr 2017 können Sie noch bis zum 31. Dezember 2021 einreichen.