Ja. Das Gesetz sieht ein geregeltes Verfahren zur Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen vor. Hier muss der Arzt oder die Ärztin zehn Tage vor Eingriff aktiv auf die Möglichkeit der Zweitmeinung hinweisen. Wir bieten Ihnen darüber hinaus eine Mehrleistung im Rahmen der Besonderen Versorgung bei Rücken- und Gelenk-OPs.
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Der erstbehandelnde Arzt oder die Ärztin, der oder die die Indikation stellt, klärt Sie idealerweise mündlich über die Möglichkeit der Zweitmeinung auf. Das sollte so rechtzeitig erfolgen, dass Sie eine Entscheidung über die Einholung der Zweitmeinung wohl überlegen können.
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Zweitmeinung einzuholen, informieren Sie Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin und bitten um die Aushändigung von Berichten wie MRT, Röntgenbildern und Laborwerten. So können Doppeluntersuchungen und Kosten vermieden werden. Sie haben ein Recht auf Kopien der Patientenakte und Befunde. Allerdings können für Kopien geringfügige Kosten anfallen, die Sie selbst tragen müssen.