Auch 2024 ausgezeichnete Leistungen zu einem Top-Beitrag: Der TK-Zusatzbeitrag bleibt auch 2024 stabil bei 1,2 %. Damit liegt die TK noch deutlicher als bisher unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, der für 2024 auf 1,7 % angehoben wurde. Der TK-Beitragssatz beträgt damit weiterhin 15,8 %.
Weitere Details
Der TK-Beitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (14,6 %) und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz (1,2 %) zusammen.
Sozialversicherung | Beitragssatz | Arbeitgeberanteil |
---|---|---|
Krankenversicherung: TK-Beitragssatz | 15,8 % | 7,9 % |
Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 % | 7,3 % |
TK-Zusatzbeitragssatz | 1,2 % | 0,6 % |
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz | 1,7 % | 0,85 % |
Ermäßigter Beitragssatz* | 14,0 % | 7,0 % |
Pflegeversicherung** | 3,4 % | 1,7 % *** |
Beitragszuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren | 0,6 % | 0 % |
Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
* gilt zum Beispiel für Selbstständige, die ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind
** Haben Sie mehr als 1 Kind, kann sich dieser Beitragssatz noch weiter reduzieren. Mehr Informationen:
Beiträge zur Pflegeversicherung
*** in Sachsen: 1,2 %
Zuschüsse vom Arbeitgeber und bei der Rente
Bei Beschäftigten und Azubis übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitragssatzes. Bei pflichtversicherten Rentner:innen trägt der Rentenversicherungsträger entsprechend die Hälfte der Beiträge aus der gesetzlichen Rente. Am kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen sich die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger ebenfalls zur Hälfte.
Beitragssätze 2023
Zum Nachlesen: Beitragssätze 2023
Arbeitnehmer:innen, Auszubildende und Schüler:innen
- Beitragsrechner für Arbeitnehmer:innen
- Beitragsrechner für Auszubildende
- Versichert als Schüler:in oder Auszubildende
Selbstständige
- Beitragsrechner für Selbstständige
- Vorläufige Festsetzung der Beiträge
- Versichert als Selbstständige
Beiträge für Studierende
Der Beitrag liegt ab 01.10.2024 bei monatlich 97,64 Euro für die Krankenversicherung (inklusive TK-Zusatzbeitrag) und bei 34,20 Euro für die Pflegeversicherung. Pflichtversicherte Studierende, die noch nicht 23 Jahre alt sind oder schon ein Kind haben, zahlen für die Pflegeversicherung monatlich nur 29,07 Euro.
Freiwillig Versicherte
Für
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Rentnerinnen und Rentner ,
- Studierende ,
- Selbstständige ,
- Beamte ,
- Kinder ,
- während der Elternzeit oder
- ohne Erwerbstätigkeit
gibt es unterschiedliche Regelungen für die Berechnung des Beitrages bei einer freiwilligen Versicherung. Gehen Sie einfach auf den passenden Link für weitere Informationen.