Sie möchten mehr wissen?
Wer sich noch detaillierter mit dem Thema Organ- und Gewebespende befassen will, findet hier Linktipps zu ausführlichen Informationen sowie Rufnummern zur telefonischen Beratung.
Infotelefon Organspende
Für persönliche Fragen können Sie montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr das Infotelefon Organspende nutzen: 0800 / 90 40 400 (bundesweit gebührenfrei)
Das Infotelefon Organspende ist eine Einrichtung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Es ergänzt die BZgA-Informationskampagnen um ein persönliches Gesprächsangebot für interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher. Ebenso richten sich die Serviceleistungen an Apotheken, Arztpraxen, Behörden, Krankenkassen, Patientenverbände und Schulen.
Anrufende erhalten Informationen, die sie für eine Entscheidung zur Organspende benötigen. Bei Bedarf werden erfahrene Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychologie und Ethik hinzugezogen.
Das Infotelefon Organspende erreichen Sie auch per E-Mail: organspende@bzga.de.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit das TK-Infotelefon 040 - 46 06 62 53 10 zu nutzen.
Online-Informationen zur Organ- und Gewebespende
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet neben Informationen zum Download und zum Bestellen auch online Antworten auf häufig gestellte Fragen unter:
Zum Transplantationsgesetz
Das Bundesministerium für Gesundheit informiert unter anderem über das Transplantationsgesetz (TPG). Dort finden Sie in § 2 auch die Grundlage für unsere Aufklärungspflicht.
Berichte der Bundesregierung
In den letzten Jahren im Zusammenhang mit Transplantationen festgestellte Unregelmäßigkeiten haben viele Menschen verunsichert und das Thema Organspende in Misskredit gebracht. Diese Ereignisse haben den Gesetzgeber bewogen, neue gesetzliche Regelungen zur Kontrolle der Abläufe insbesondere im Organzuteilungsverfahren zu verabschieden. Über den Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin hat die Bundesregierung mehrere Berichte erstellt, die Sie hier nachlesen können.
1. Bericht vom 12. Dezember 2014 (Bundestagsdrucksache 18/3566)
2. Bericht vom 11. Januar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7269)
3. Bericht vom 13. Januar 2017 (Bundestagsdrucksache 18/10854)